VERBRAUCHERINFORMATION

Fernabsatzgesetz für Verträge ab 13.06.2014

Wieder gibt es Neues von den Juristen. Mit der Neuerung des Fernabsatzgesetzes betrifft es diesmal auch uns Makler und Sie als unsere Kunden. Was das genau für Sie als Kunde heißt, können Sie nachfolgend lesen:

So war die Situation bisher…

Nach der aktuellen Rechtssprechung stellt bereits ein Anruf oder eine E-Mail z.B. zum Zweck einer Nachfrage oder mit der Bitte um Besichtigung einer angebotenen Immobilie grundsätzlich ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages dar. Der Makler nimmt dieses Angebot stillschweigend an, indem er dem Interessenten die gewünschten Auskünfte erteilt. Damit ist es rechtlich bereits zu diesem Zeitpunkt zum Abschluss eines Maklervertrages gekommen, der lediglich beinhaltet, dass Sie die Maklerprovision dann zahlen werden, wenn Sie sich für die angebotene Immobilie entscheiden und ein notarieller Kaufvertrag bzw. ein Mietvertrag abgeschlossen worden ist.

Eine Formvorschrift - wie z.B. die Schriftform - gibt es für Maklerverträge nämlich nicht. Aber eine Maklerprovision ist immer erst bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Alle Maklerleistungen bis zu diesem Zeitpunkt (Informationen, Besichtigungen usw.) sind natürlich völlig kostenfrei für Sie!

Das ist neu…

Ein Vertrag kann somit ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Beteiligten oder außerhalb der Geschäftsräume (vormals Haustürgeschäft) zustande kommen und fällt dann unter die Vorschriften des Fernabgesetzes, das inzwischen nach Europarecht ab 13.06.2014 auch Anwendung auf Dienstleistungsverträge findet. Das Europarecht schreibt vor, dass neben der eigentlich Widerrufsbelehrung auch ein Muster-Formular für einen Widerruf zur Verfügung zu stellen ist. Die Widerrufsbelehrung finden Sie nachfolgend auf dieser Internetseite und am Ende auch als PDF-Download zum Ausdrucken. Ebenso finden Sie dort ein Muster-Formular für den Widerruf.

Die Verwendung dieses Formulars ist aber nicht vorgeschrieben; Sie können den Widerruf auch anders eindeutig erklären.

NEU für Sie als Kunde ist, dass Sie uns bestätigen müssen, dass Sie die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen haben. Weiterhin müssen wir nach Ihrer Bestätigung vierzehn Tage warten, bis wir mit unserer Arbeit fortfahren können, so dass Sie weitere Informationen zum Objekt bzw. Besichtigungen erst zwei Wochen später erhalten/durchführen können. Um diesen Vorgang zu beschleunigen erlaubt das Fernabsatzgesetz eine Aufnahme zur sofortigen Tätigkeit, wenn Sie uns dies schriftlich erlauben. Auch hier können Sie ein Muster-Formular nutzen, welches Sie am Ende dieser Seite als PDF-Download finden.




Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat dieser das Recht, die zum Zustandekommen des Maklervertrages führende Erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z. B. mittels Brief, Fax, E-Mail) gegenüber dem Makler zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der zweiwöchigen Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an den Makler. Dabei ist der Widerruf zu richten an:

Matthias Unger Immobilien, Reuterallee 11, 14612 Falkensee • Telefon: +49 3322 206545 • Telefax: +49 3322 2121136 • E-Mail: info@ungerimmobilien.de

Folgen des Widerrufs:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Verbraucher nicht mehr an den Maklervertrag gebunden. Beiderseits empfangene Leistungen sind zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Bereits vom Verbraucher erbrachte Zahlungen werden vom Makler an ihn zurückerstattet. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Makler mit der Ausführung der Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung




Zum Öffnen der PDF-Dokumente benötigen Sie einen PDF-Reader, den Sie z.B. hier kostenlos downloaden können.


Inhalte "Widerrufsrecht" als PDF speichern